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Künstler und Wissenschaftler sind im rechtlichen Umgang mit Bildzitaten von Kunstwerken häufig unsicher. Anders als bei Textzitaten sind Bildzitierende auf das Werk in seiner konkreten Form und Gestaltung angewiesen. Als Vorlage dienen oft Reproduktionsfotografien, welche gesondert geschützt sind. Neben der Frage, wie sich der Schutz von Kunstwerk einerseits und Reproduktionsfotografie andererseits auswirkt, wird das Verhältnis zur Katalogbild- und Panoramafreiheit beleuchtet. Die Arbeit berücksichtigt auch die Interessen des Sacheigentümers des Kunstwerks. Ausgehend von den dogmatischen Fragen zur Abgrenzung von Sacheigentum und Urheberrecht entwickelt sie Lösungen vor dem Hintergrund aktueller praxisrelevanter Beispiele für die umstrittene Frage, ob ein Recht am Bild der eigenen Sache anzuerkennen ist und welche Folgen sich aus einem Fotografierverbot von Kunstwerken für Bildzitate ergeben.
In jungerer Vergangenheit haufen sich Falle, in denen Personen sich in literarischen Beschreibungen wiedererkennen und diese Darstellungen als despektierlich oder entblossend erleben. Sie suchen Schutz vor den Gerichten, die vor der Aufgabe stehen, literarische, meist fiktionale Texte kunstadaquat zu bewerten und zugleich den Betroffenen ausreichenden Personlichkeitsschutz zu garantieren. Kathrin Bunnigmann geht von einem interdisziplinaren Ansatz aus, der einen Beitrag zum Ausgleich von Kunstfreiheit und Personlichkeitsschutz leistet. Nach der Untersuchung der wesentlichen rechtlichen und literaturwissenschaftlichen Aspekte gibt sie dem Interessierten in Forschung und Praxis ein Prufungsmodell an die Hand, mit dem ein literarischer Text hinsichtlich seiner Personlichkeitsrelevanz bewertet werden kann.
Das Urheberrecht ist im Informationszeitalter von grundlegenden rechtlichen Veränderungen betroffen. Dies zeigt der Werkgenuss, dessen Freiheit seit jeher als ein Grundprinzip des Urheberrechts gilt, der jedoch im digitalen Nutzungsumfeld unmittelbar verwertungsrechtlich erfasst wird. Reinhard Sucker greift diesen Paradigmenwechsel im Urheberrecht auf und untersucht erstmals grundlegend das urheberrechtliche Regelungsregime des digitalen Werkgenusses. Ausgehend von der Zweckbestimmung des urheberrechtlichen Schutzgegenstands entwickelt er den Begriff und die Bedeutung des Werkgenusses. Darauf aufbauend ordnet er sowohl den analogen als auch den digitalen Werkgenuss in das System der Verwertungsrechte ein und untersucht Art und Legitimation der jeweiligen verwertungsrechtlichen Erfassung. Eingehend widmet sich Reinhard Sucker den urheberrechtlichen Schrankenregelungen, wobei er anhand einer Systematisierung der relevanten Privilegierungsvorschriften die Regelungsstruktur und den Umfang der Freiheit des digitalen Werkgenusses im Urheberrecht herausarbeitet.
Die Arbeit eröffnet eine Lösung für eine der umstrittensten Fragen des Kartellrechts – die Vermarktung von Sportübertragungsrechten. Während eine wissenschaftliche Klarheit bisher für »unerreichbar« und die Definition von Leitlinien für »unmöglich« erachtet wird, stellt sich die Arbeit dieser Herausforderung. In einer rechtlichen und ökonomischen Untersuchung analysiert sie unter Berücksichtigung von 18 Rechtsordnungen alle kartellrechtlichen Einzelfragen und deren Zusammenspiel. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die kartellrechtlichen Probleme anders gelagert sind als bisher angenommen wird und die Gefahr wettbewerbsrechtlicher Fehlentwicklungen besteht. Davon ausgehend wird ein Vorschlag für eine Gruppenfreistellungsverordnung entwickelt.
Die Ausschliesslichkeitsrechte der Urheber finden ihre Grenzen in den gesetzlichen Schranken, die den berechtigten Interessen der Allgemeinheit am Zugang zu geschutzten Werken angemessen Rechnung tragen sollen. Hierzu zahlt 58 UrhG, der es Veranstaltern von Kunstausstellungen sowie dem Kunsthandel erlaubt, Kunstwerke zustimmungs- und vergutungsfrei fur die Ausstellungs- und Verkaufswerbung zu nutzen. Museen, Bibliotheken und Bildungseinrichtungen durfen diese Werke ebenfalls, ohne Bildrechte einholen zu mussen, in Ausstellungs- und Bestandsverzeichnissen wiedergeben. Die Autorin untersucht, ob der 2003 novellierte 58 UrhG mit volker-, europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist und in welchem Umfang Werbe- und Katalognutzungen bei europa- und verfassungsrechtskonformer Auslegung zulassig sind. Neben dem deutschen werden auch das franzosische und das US-amerikanische Urheberrecht ausfuhrlich und praxisnah dargestellt. Es zeigt sich, dass weder das droit d'auteur noch das copyright Nutzungen von Kunstwerken in einem so weiten Umfang freistellen wie 58 UrhG.
"Ein rundherum spannender und vielschichtiger Thriller." Timo Rossik ist erfolgreicher Geschäftsmann der >ProsoftProsoft
Mit dem Verkauf von 20.000 Objekten aus dem Besitz des Hauses Hannover wurde im Jahr 2005 der Wendepunkt einer jahrhundertelangen Sammlungsgeschichte offensichtlich. Kunst- und Ausstattungsgegenstände waren als Mittel sozialen Verhaltens, Erinnerungsträger und Dinge des Wohnens lange identitätsbildend für den Adel und sind somit für das historische Gedächtnis von erheblicher Bedeutung. Ulrike Sbresny untersucht historische Adelssammlungen und deckt dabei die Grenzen des Kulturgüterschutzes besonders bei großen, heterogenen Beständen auf: Adelssammlungen waren entgegen heutigen Bewahrungskonzepten von Dynamik statt Statik, von Bindungen statt Isolierung und von Vielfalt statt Auswahl geprägt.
Richtig vorbereitet ins Praxissemester starten! In immer mehr Bundesländern ist ein Praxissemester im Lehramtsstudium verpflichtend. Mit diesem Buch gibt es keinen Praxisschock. Es sorgt für die erfolgreiche Einbettung der Praxisphase ins Studium: von der Vorbereitung an Uni und Seminar über die ersten Unterrichtserfahrungen bis hin zu Auswertung und Begleitung. Ziel ist eine Grundhaltung des forschenden Lernens und Reflexivität zwischen wissenschaftlicher und schulischer Theorie und Praxis. So wird das Praxissemester garantiert zum Erfolg.
Die Entwicklung inklusiven Unterrichts in Deutschland schreitet voran und mit ihr die Veränderung der Personenkonstellationen im Klassenraum. Eine Folge ist der massive Anstieg der Anzahl von Integrationshelfer*innen in Schulen. Mit der Studie wird der Versuch unternommen, den nationalen und internationalen Forschungsstand zu dieser Berufsgruppe zusammenzufassen, diesen in den Kontext des Diskurses um Inklusion in der Grundschule einzuordnen und anhand einer Fallrekonstruktion zu zeigen, wie die Integrationshelfer*innen selbst mit den oftmals widersprüchlichen Anforderungen umgehen.