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Increasingly, firms use licensing to exploit and commercialize trademarks internationally. In a globalized market, the free flow of goods and services by means of licensing requires detailed knowledge of national legal provisions and principles that apply to agreements of this type. This chapter-by-chapter comparative overview on the law and application of trademark licensing worldwide – including chapters on such key commercial jurisdictions as the EU Member States, the United Kingdom, the United States, Brazil, and Japan – is written by a team of experienced and distinguished attorneys, each representing a particular country. Each contributor describes and analyses legal challenges and...
In Zeiten einer stark arbeitsteiligen Weltwirtschaft stellen sich zunehmend Detailfragen bezüglich der Anforderungen an "Made in Germany". Auf welche Arbeitsschritte kommt es im Wertschöpfungsprozess an, können konkrete Prozentsätze vorgegeben werden und was macht deutsche Qualität aus? Welche Fragen lassen sich schon auf der Grundlage des geltenden Rechts (de lege lata) beantworten und was bleibt einer zukünftigen Regelung (de lege ferenda) vorbehalten? Welche legitimen Ersatzbezeichnungen kommen in Betracht, wenn die Voraussetzungen für "Made in Germany" nicht erfüllt sind?
English summary: Trademarks that are devoid of any distinctive character, that are descriptive or represent a common designation cannot be registered. However, these obstacles can be overcome if a trademark has gained distinctiveness through being used. Norman Dauskardt examines the highly controversial requirements set out for this instrument in German and European trademark law. German description: Marken, die keine Unterscheidungskraft aufweisen, die beschreibend sind oder eine ubliche Bezeichnung darstellen, sind von der Eintragung in das Markenregister ausgeschlossen. Diese Eintragungshindernisse konnen uberwunden werden, wenn sich ein Zeichen als Marke im Verkehr durchgesetzt hat. Unte...
Zur Abwehr von Rechtsverletzungen im Rahmen des Vertriebs von Waren existieren im Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht eine Vielzahl verschiedener Anspruchsgrundlagen. Neben den Ansprüchen auf Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz wurde im Immaterialgüterrecht unter anderem auch ein Anspruch auf Rückruf rechtsverletzender Waren aus den Vertriebswegen normiert. Die Grenzen der einzelnen Verletzungsfolgeansprüche sind fließend und nicht gesetzlich gefasst. Sie bieten damit Anlass zur Diskussion. Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung der Frage, ob ein durch einstweilige Verfügung tenoriertes Unterlassungsgebot, das sich auf bestimmte Waren bezieht, den Unterlassungsschuldner auch dazu verpflichtet, diese Waren quasi wie der Rückrufanspruch von den eigenen Abnehmern zurückzurufen, wenn diese in den Verkehr gebracht wurden, bevor das Unterlassungsgebot wirksam geworden ist.
Der Schutz vor Verwechslungen ist ein Kernelement des Markenrechts und war bereits Gegenstand einer Vielzahl hochstgerichtlicher Entscheidungen. Nach bislang in Deutschland herrschender Auffassung ist zur Bestimmung des Schutzumfangs alleine die altere Marke in ihrer eingetragenen Form massgeblich und es sollten - auch auf Seiten des konfligierenden jungeren Zeichens - aussere Umstande der Benutzung ausser Betracht bleiben, welche die Verwechslungsgefahr beeinflussen konnten. Vor diesem Hintergrund untersucht Steffen Reinhard neuere Entscheidungen des EuGH, die Zweifel an dieser Ansicht aufkommen lassen, und entwirft hierzu einen eigenstandigen Losungsansatz. Zur Unterstutzung seiner These betrachtet der Autor die Problematik nicht nur aus deutscher Sicht, sondern wirft auch einen Blick auf andere ausgewahlte europaische Rechtsordnungen.
Auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten: Kompakte Darstellung der zentralen Materien des Wirtschaftsstrafrechts (einschließlich der Ordnungswidrigkeiten) für einen schnellen Überblick in der Praxis Aufzeigen der Zusammenhänge zwischen den Strafnormen und den Bezugsnormen des vorgelagerten Zivil- oder Verwaltungsrechts sowie der Bezüge zum Europarecht Vermittlung der Grundstruktur der unübersichtlichen Materie des Wirtschaftsstrafrechts Bewusste Schwerpunktsetzung bei besonders praxisrelevanten Aspekten und Problemkreisen. Die 6. Auflage berücksichtigt die zahlreichen wichtigen Gesetzesänderungen in den verschiedenen Spezialmaterien und bringt das bewährte Standardwerk auf den ...
Im nationalen und europaischen Recht finden sich zahlreiche Irrefuhrungsvorschriften, die eine Verwendung geographischer Herkunftsangaben reglementieren. Die Rechtsprechung neigt zu einer kaum differenzierenden Anwendung und Auslegung dieser Regelungen, was mit Blick auf ungleichartige Rechtsquellen, Schutzgegenstande und Regelungszwecke fragwurdig erscheint. Vor diesem Hintergrund widmet sich Jonas Kiefer einer Kategorisierung und Systematisierung des "geographischen Irrefuhrungsschutzes". Im Fokus steht dabei eine vergleichende Analyse der Irrefuhrungsklauseln des Kennzeichenrechts ( 127 MarkenG), des Lauterkeitsrechts ( 5 UWG) und des Lebensmittelrechts (Art. 7 LMIV). Zur Behebung der festgestellten Problempunkte entwickelt der Autor Ansatze zur Neuausrichtung des Regelungsbereichs, die eine normspezifischere Rechtsanwendung und eine strengere Ausrichtung am jeweiligen Schutzzweck gewahrleisten sollen.
Während aus ökonomischer Sicht heute Einigkeit darüber besteht, dass Immobilien für die Wirtschaft eine bedeutende Rolle einnehmen, hinkt die rechtliche Würdigung von Immobiliennamen aus kennzeichenrechtlicher Perspektive dieser praktischen Bedeutung nach. Kernanliegen des vorliegenden Werkes ist die Frage der bisweilen nicht vollends geklärten kennzeichenrechtlichen Schutzmöglichkeiten von Immobiliennamen. Auf dem Weg zum "Immobilienkennzeichenrecht" werden verschiedene Ansätze diskutiert und problematisiert - angefangen bei Anpassungsmöglichkeiten in der Nizzaer Klassifikation, weiter über Auslegungsmöglichkeiten des geltenden Rechts bis hin zu einem eigenen Sonderschutzgesetz, sowie deren jeweiligen Grenzen und Legitimation im besonderen Lichte der europäischen Entwicklungstendenzen im Marken- und Kennzeichenrecht.
Philipp Kistler identifiziert und analysiert in einer detailreichen, umfassenden Untersuchung der einzelnen Tatbestände aus dem Bereich der Schnittstellen die jeweiligen Probleme bei der Einbeziehung der Wertungen des Markenrechts in das Lauterkeitsrecht und entwickelt für jeden einzelnen Fall überzeugende Lösungen. Die von ihm entworfene "Korrelationsmaxime" schafft Klarheit und Sicherheit im Umgang mit Tatbeständen, die die Vereinbarkeit von Marken- und Lauterkeitsrecht betreffen.