You may have to Search all our reviewed books and magazines, click the sign up button below to create a free account.
Der Tagungsband dokumentiert die Diskussion zentraler Probleme des am 6. Juni 1997 vom polnischen Parlament verabschiedeten Strafverfahrensgesetzbuches. Die Analyse der Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Strafverfahrensgesetzbüchern der beiden Länder ist vor allem deshalb lohnend, weil die neue polnische Kodifikation zahlreiche Regelungen enthält, die zwar in Deutschland ebenfalls diskutiert bzw. praktiziert werden, in der Strafprozessordnung aber (noch) fehlen.
Für den erfolgreichen Abschluss strafrechtlicher Mandate! Der AnwaltKommentar StGB erläutert alle wichtigen Fragen des Strafgesetzbuches in einer speziell für die Anforderungen der Praxis entwickelten Darstellungsweise. Hier finden Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte und Polizei nicht nur Antworten auf alle essentiellen Problemstellungen, sondern auch richtungweisende Lösungsvorschläge. Auch die Neuauflage des Kommentars - enthält wertvolle Hinweise für Taktik und Strategie einer effektiven Strafverteidigung, - bietet entscheidende Argumentationshilfen für viele neuralgische Fragestellungen, - wurde von erfahrenen, auf dem Gebiet ihrer Kommentierung jeweils spezialisierten Autoren aus Rechtsanwaltschaft und Wissenschaft verfasst, - garantiert hohen Praxisnutzen, ohne den wissenschaftlichen Blickwinkel außer Acht zu lassen, - überzeugt durch besondere Lesefreundlichkeit und klaren Aufbau der Kommentierungen. Der Kommentar ist in 1. Auflage beim Deutschen Anwaltverlag erschienen.
Die Arbeit befasst sich mit den im StGB verwendeten Gesetzestechniken zur Strafschärfung, insbesondere der Regelbeispielsmethode für besonders schwere Fälle. Es zeigt sich, dass die problematische, viel kritisierte Regelbeispielstechnik nicht - wie zumeist aber angenommen - der Exemplifikationsmethode des fast vergessenen Rechtswissenschaftlers Adolf Wach (1843 - 1926) entspricht und somit nicht auf dessen noch heute aktuellen Beitrag zur Legislativen Technik aus dem Jahre 1908 abzuleiten ist. Die Überlegenheit der richtig verstandenen Wach`schen Exemplifikationsmethode gegenüber der Regelbeispielstechnik wird dargestellt und aufgezeigt, dass diese Methode ganz generell ein gelungener Mittelweg zwischen kasuistischer und generalisierender Gesetzestechnik sein kann. Diskutiert wird hierbei speziell der Vorschlag Schefflers, dass die Wach`sche Exemplifikationsmethode auch eine taugliche Gesetzestechnik zur Vermeidung von sog. "horizontaler Kasuistik" sei.
Für den erfolgreichen Abschluss strafrechtlicher Mandate! Der AnwaltKommentar StGB erläutert alle wichtigen Fragen des Strafgesetzbuches in einer speziell für die Anforderungen der Praxis entwickelten Darstellungsweise. Hier finden Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte und Polizei nicht nur Antworten auf alle essentiellen Problemstellungen, sondern auch richtungweisende Lösungsvorschläge. Auch die Neuauflage des Kommentars - enthält wertvolle Hinweise für Taktik und Strategie einer effektiven Strafverteidigung, - bietet entscheidende Argumentationsstützen für viele neuralgische Fragestellungen, - wurde von erfahrenen, auf dem Gebiet ihrer Kommentierung jeweils spezialisierten Autoren aus Rechtsanwaltschaft und Wissenschaft verfasst, - garantiert hohen Praxisnutzen, ohne den wissenschaftlichen Blickwinkel außer Acht zu lassen, - überzeugt durch besondere Lesefreundlichkeit und klaren Aufbau der Kommentierungen. Der Kommentar ist in 1. Auflage beim Deutschen Anwaltverlag erschienen.
Der AnwaltKommentar StGB erläutert – unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung – alle wichtigen Fragen des Strafgesetzbuches in einer speziell für die Anforderungen der Praxis entwickelten Darstellungsweise. Hier finden Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte und Polizei nicht nur Antworten auf alle essentiellen Problemstellungen, sondern auch richtungweisende Lösungsvorschläge. Der Kommentar enthält wertvolle Hinweise für Taktik und Strategie einer effektiven Strafverteidigungbietet entscheidende Argumentationshilfen für viele neuralgische Fragestellungenwurde von erfahrenen, auf dem Gebiet ihrer Kommentierung jeweils spezialisierten Autoren aus Rechtsanwaltschaft und Wissenschaft verfasstgarantiert hohen Praxisnutzen, ohne den wissenschaftlichen Blickwinkel außer Acht zu lassenüberzeugt durch hohe Lesefreundlichkeit und klaren Aufbau der Kommentierungen. Neu in der 5. Auflage: Vermögensabschöpfung/EinziehungSexualstrafrechtKorruption im Gesundheitswesen.
Die Festschrift ist dem Leipziger Professor Manfred Seebode zu seinem 70. Geburtstag gewidmet.
English summary: Thieves, murderers and arsonists render themselves liable to prosecution if they commit robbery, murder or arson. Their punishment is necessary and self-evident. Although this necessity cannot be seriously denied even among judges, their punishment is by no means a matter of course. Christina Putzke deals with the difficulties that arise in this context and shows that these problems can be solved. According to the clarification she provides, judges could also be punished as a matter of course for a perversion of justice. German description: Rauber, Morder und Brandstifter machen sich strafbar, wenn sie rauben, toten oder Brande legen. Ihre Bestrafung ist notwendig und selbst...
Nach wie vor ist ungeklärt, was das Wirtschaftsstrafrecht eigentlich ausmacht. Konsentiert ist lediglich, dass das Wirtschaftsstrafrecht sich in vielen Aspekten vom restlichen Strafrecht unterscheidet. Häufig findet sich die Behauptung, es sei eine der Besonderheiten des Wirtschaftsstrafrechts, dass es akzessorisch gegenüber dem sonstigen Recht ist, die Strafbarkeit eines Verhaltens also auch von Fragen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts abhängig ist. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass hierin keine Besonderheit des Wirtschaftsstrafrechts liegt, sondern die Akzessorietät vielmehr einen allgemeinen Grundsatz des Strafrechts darstellt. Insbesondere ist die Frage, ob ein Straft...
Absprachen im Strafprozess werden seit vielen Jahren in Politik, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft umfassend und kontrovers diskutiert. Auch das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren hat die Diskussion nicht verstummen lassen. Die vorliegende Untersuchung würdigt dieses Gesetz unter Her-anziehung ausgewählter, alternativer Lösungsmodelle aus dem In- und Ausland. Berücksichtigung finden die Rechtsordnungen von England & Wales, Frankreich und Polen. Grundlage für den rechtsvergleichenden Teil ist ein an der Abteilung für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Georg-August-Universität in Göttingen durchgeführtes internationales Forschungsprojekt.