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Der Sachverhalt spielt für Gerichtsentscheidungen eine zentrale Rolle. Auch in der Normenkontrolle sind Gerichte mit Tatsachenfragen konfrontiert. Jedoch geht es hier um andere Tatsachen: um allgemeine Wirkungszusammenhänge, nicht um Einzelfälle. Die Sachverhaltsfeststellung kann deshalb nicht in gleicher Weise in ein Gerichtsverfahren eingebettet werden. Zugleich sehen sich die Gerichte in der Normenkontrolle dem Gesetzgeber gegenüber, der im Modus der politischen Entscheidung mit Tatsachen und Unsicherheiten ganz anders umgeht. Wie können Gerichte trotz dieser Unterschiede den Begründungserfordernissen des eigenen Verfahrens genügen? Und wie wirken sich die verschiedenen Vorgehensweisen auf das Gesetzgebungsverfahren aus? Johannes Bethge erarbeitet diese Fragestellungen vergleichend und mit Blick auf den Gerichtshof der Europäischen Union und das Bundesverfassungsgericht.
Der Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) erläutert umfassend das aktuelle Organisations- und Prozessrecht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen. Das besondere Augenmerk liegt, neben den allgemeinen Organisations- und Verfahrensvorschriften, auf ausführlichen Kommentierungen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens und des einstweiligen Rechtsschutzes, der abstrakten und konkreten Normenkontrolle, des Organstreits und der Bund-Länder-Streitigkeiten. Die wachsende Bedeutung der europa- und völkerrechtlichen Bezüge auch im Verfassungsprozess wird durch die Erörterung bei den einzelnen Verfahrensarten und zusätzlich mit einem zusam...
Le style, c'est la Cour! - Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Frage nach dem Begrundungsstil von Conseil constitutionnel und Bundesverfassungsgericht und dem darin transportierten Selbstverstandnis: Ist der Conseil constitutionnel eine autoritare "bouche de la Constitution"? Ist das Bundesverfassungsgericht eine differenzierte Verkorperung des Verfassungsrechtsstaats? Ruth Weber erklart die Funktionsweise der beiden in Konzeption und Tradition sehr unterschiedlichen Verfassungsgerichte. Dafur durchleuchtet sie deren rechtskulturellen und institutionellen Kontext. Die Erkenntnisse zum Begrundungsstil dienen einem konstruktiven "dialogue des juges" im Europaischen Verfassungsgerichtsverbund und schaffen neue Zugange zu dem in die Supranationalitar Europaischen Union eingebundenen Recht.
Vom legislativen Sozialexperiment bis zur Polizeiverfugung: Hoheitstrager treffen standig Entscheidungen auf der Basis von Annahmen uber die Zukunft. Die darin liegende Ungewissheit belastet, schafft aber auch Raum fur Gestaltung und Innovation. Mit dieser Ambivalenz umzugehen, ist Aufgabe des Offentlichen Rechts. Es soll zukunftsgerichtete Entscheidungen ermoglichen und zugleich die Massstabe der Akzeptanz sichern. Wie dies gelingt, analysiert Michael Goldhammer in seiner Untersuchung. Er begreift die Prognoseentscheidung als Querschnittsthema des Offentlichen Rechts und zeigt anhand ausgewahlter Referenzgebiete, wie sich die Logik hoheitlicher Prognosen abhangig von Sachbereich und Rechtsbindung andert. Auf dieser Basis pladiert der Autor fur ein Verstandnis von Interdisziplinaritat, das offen fur fachwissenschaftliche Angebote ist, zugleich aber die Hoheitstrager als aktive und intervenierende Faktoren der Prognostik ernst nimmt.
Der Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) erläutert umfassend das aktuelle Organisations- und Prozessrecht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen. Das besondere Augenmerk liegt, neben den allgemeinen Organisations- und Verfahrensvorschriften, auf ausführlichen Kommentierungen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens und des einstweiligen Rechtsschutzes, der abstrakten und konkreten Normenkontrolle, des Organstreits und der Bund-Länder-Streitigkeiten. Eingehend berücksichtigt sind auch die neuen Verfahren der Nichtanerkennungsbeschwerde bei Nichtzulassung als Partei zur Bundestagswahl und der Verzögerungsbeschwerde sowie die mit Wir...
This book studies linguistic complexity and the processes by which it arises and is maintained, focusing not so much on what one can say in a language as how it is said. Complexity is not seen as synonymous with difficulty but as an objective property of a system a measure of the amount of information needed to describe or reconstruct it. Grammatical complexity is the result of historical processes often subsumed under the rubric of grammaticalization and involves what can be called mature linguistic phenomena, that is, features that take time to develop. The nature and characteristics of such processes are discussed in detail, as well as the external and internal factors that favor or disfavor stability and change in language.
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