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Der Sachverhalt spielt für Gerichtsentscheidungen eine zentrale Rolle. Auch in der Normenkontrolle sind Gerichte mit Tatsachenfragen konfrontiert. Jedoch geht es hier um andere Tatsachen: um allgemeine Wirkungszusammenhänge, nicht um Einzelfälle. Die Sachverhaltsfeststellung kann deshalb nicht in gleicher Weise in ein Gerichtsverfahren eingebettet werden. Zugleich sehen sich die Gerichte in der Normenkontrolle dem Gesetzgeber gegenüber, der im Modus der politischen Entscheidung mit Tatsachen und Unsicherheiten ganz anders umgeht. Wie können Gerichte trotz dieser Unterschiede den Begründungserfordernissen des eigenen Verfahrens genügen? Und wie wirken sich die verschiedenen Vorgehensweisen auf das Gesetzgebungsverfahren aus? Johannes Bethge erarbeitet diese Fragestellungen vergleichend und mit Blick auf den Gerichtshof der Europäischen Union und das Bundesverfassungsgericht.
Der Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) erläutert umfassend das aktuelle Organisations- und Prozessrecht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen. Das besondere Augenmerk liegt, neben den allgemeinen Organisations- und Verfahrensvorschriften, auf ausführlichen Kommentierungen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens und des einstweiligen Rechtsschutzes, der abstrakten und konkreten Normenkontrolle, des Organstreits und der Bund-Länder-Streitigkeiten. Die wachsende Bedeutung der europa- und völkerrechtlichen Bezüge auch im Verfassungsprozess wird durch die Erörterung bei den einzelnen Verfahrensarten und zusätzlich mit einem zusam...
Seit nunmehr 60 Jahren prägen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts das Leben in der Bundesrepublik. Sie beeinflussen Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung, sie strahlen in die gesamte Rechtsordnung aus und wirken auf allen Ebenen der Gesellschaft. Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts, die die Entstehung der Entscheidungen der Senate und Kammern begleiten, nehmen in der Reihe der Kommentatoren eine besondere Position ein. Sie sind aufgrund ihrer praktischen Tätigkeit prädestiniert, aus der Fülle der Entscheidungen erste Tendenzen oder gar ausgeprägte Linien in der Rechtsprechung des Gerichts zu erspüren, diese zu systematisieren und zu erklären. In diesem besonderen Blickwinkel auf die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts liegt der Wert dieser Reihe. Band 2 greift weitere aktuelle Themen des Verfassungsprozessrechts, der Grundrechte und der Staatsorganisation auf und erörtert sie mit Bezügen aus der Praxis des Bundesverfassungsgerichts. Der Band erscheint zum 60jährigen Jubiläum der Arbeitsaufnahme des Bundesverfassungsgerichts im September 1951.
English summary: It is increasingly common for more than two people to be involved in conceiving and bringing-up a child: sperm, egg and embryo donors, surrogate mothers, adoptive and step-parents - all can play a role. But who are actually the child's parents, what rights do they have and which duties? Anne Sanders analyses what binds parent and child together and how these bonds tie into constitutional and family law in her search for answers. German description: Nach deutschem Familienrecht hat jedes Kind hochstens zwei Eltern. Trotzdem werden mehr und mehr Personen in die Zeugung und Erziehung von Kindern einbezogen: Samen-, Eizellen- und Embryonenspender, Leihmutter, Adoptiv- und Stiefe...
Dieser Band enthält die Referate und Diskussionen der Tagung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Linz vom 5. bis 8. Oktober 2016.
Der Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) erläutert umfassend das aktuelle Organisations- und Prozessrecht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen. Das besondere Augenmerk liegt, neben den allgemeinen Organisations- und Verfahrensvorschriften, auf ausführlichen Kommentierungen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens und des einstweiligen Rechtsschutzes, der abstrakten und konkreten Normenkontrolle, des Organstreits und der Bund-Länder-Streitigkeiten. Eingehend berücksichtigt sind auch die neuen Verfahren der Nichtanerkennungsbeschwerde bei Nichtzulassung als Partei zur Bundestagswahl und der Verzögerungsbeschwerde sowie die mit Wir...
Strategien der Macht Wenn immer mehr Menschen glauben, Politik werde über ihre Köpfe hinweg gemacht und sei ihrem Einfluss entzogen – ist das ein populistischer Trugschluss? Oder ist der Eindruck der Bürger, sie seien entmachtet, womöglich zutreffend? Soviel Sprengstoff diese Fragen bergen, so analytisch-nüchtern geht der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim in seiner Systemdiagnose vor. Er belegt: Die Parteienherrschaft hat eine neue Qualität erreicht. Hinter der demokratischen Fassade haben die Parteien einen Machtapparat installiert, der der Volkssouveränität Hohn spricht und absolutistische Züge trägt. Arnim deckt auf, welcher Mittel und Methoden sich die politische Klasse bedient, um die Regeln zu ihrem eigenen Vorteil umzugestalten. Parteienherrschaft und Willkür wirksam zu begrenzen ist dringend geboten!