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Der Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) erläutert umfassend das aktuelle Organisations- und Prozessrecht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen. Das besondere Augenmerk liegt, neben den allgemeinen Organisations- und Verfahrensvorschriften, auf ausführlichen Kommentierungen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens und des einstweiligen Rechtsschutzes, der abstrakten und konkreten Normenkontrolle, des Organstreits und der Bund-Länder-Streitigkeiten. Die wachsende Bedeutung der europa- und völkerrechtlichen Bezüge auch im Verfassungsprozess wird durch die Erörterung bei den einzelnen Verfahrensarten und zusätzlich mit einem zusam...
Mit dem vorliegenden Werk erscheint der vierte Band der von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verfassten „Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts". Der Erfolg dieser Reihe zeigt, welche Bedeutung Wissenschaft und Praxis der Perspektive der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Entscheidungen des Gerichts beimessen. Die Beiträge in den Linienbänden bieten eine durch die besonderen Einblicke und die hervorragende Sachkenntnis der Verfasserinnen und Verfasser geprägte Übersicht über aktuelle Tendenzen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Zugleich sind sie ein Spiegel ihrer Zeit und erlauben aufgrund der erfreulichen Kontinuität ihres Erscheinens einen Blick auf die Entwicklung der Sachthemen, mit denen sich das Bundesverfassungsgericht im Laufe der Jahre zu befassen hatte. Deshalb ist zu wünschen, dass auch dieser Band das Interesse vieler geneigter Leserinnen und Leser findet. Prof. Dr. Andreas Voßkuhle Präsident des Bundesverfassungsgerichts
Als Forum der politischen Willensbildung ist das Parlament mit den für die parlamentarische Demokratie maßgeblichen Aufgaben und Entscheidungsbefugnissen ausgestattet. Die Stellung und Funktion in der Verfassungsarchitektur des Bundes und der Länder prägt auch die Organisation und Arbeitsweise des Parlaments. Neben der Erläuterung dieser parlamentsrechtlichen Grundstrukturen werden relevante Fragestellungen der Parlamentsarbeit aufgegriffen und für die damit verbundenen Rechtsprobleme eine Entscheidungshilfe angeboten. Das für eine vertiefende Beschäftigung mit parlamentsrechtlichen Fragen in Lehre und Fortbildung konzipierte Buch versteht sich daher zugleich als Handreichung für die parlamentarische Praxis.
Article 24 (2) of the German Basic Law constitutes a specific regulatory model for the deployment of German armed forces in a system of collective security. Kristina Isabel Schmidt comprehensively analyses its contents with regard to the European Union. Her overall view is complemented by an exploration of ways to judicially control such foreign assignments.
Das Bundesverfassungsgericht wacht als „Hüter der Verfassung" über die Auslegung und Anwendung unseres Grundgesetzes, das in diesem Jahr seinen 75. Geburtstag feiert. Seine Entscheidungen prägen nicht nur Rechtsprechung, Rechtsetzung und Gesetzesvollzug, sondern entfalten eine erhebliche Wirkmacht auf allen Ebenen des politischen und gesellschaftlichen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland und sind oft Gegenstand großen Interesses in der Fachöffentlichkeit und in den Medien. Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts, die über vielfältige berufliche Vorerfahrungen verfügen, arbeiten unmittelbar für die Richterinnen und Richter des Bund...
Kollegialgerichte entscheiden durch Mehrheit. Doch warum wird das demokratische Mehrheitsprinzip bei Gerichten angewendet? Wann ist eine andere als eine einfache Mehrheit erforderlich? Wie lassen sich die individuellen Ansichten der Richter zu einem kollektiven Urteil aggregieren? Was tun bei Stimmengleichheit? Roman Kaiser geht diesen Fragen nach Rechtfertigung, Grenzen und Umsetzung des Mehrheitsprinzips in der Judikative nach. Ausgehend vom deutschen Gerichtsverfassungsrecht nimmt er die kollegialgerichtliche Abstimmung rechtsphilosophisch und entscheidungstheoretisch unter die Lupe. Die dabei herausgearbeitete Dichotomie von epistemischer und prozeduraler Perspektive auf die Entscheidungsfindung in Richterkollegien zeigt sowohl die Divergenzen zwischen verschiedenen Prozessarten als auch die Unterschiede der gerichtlichen zur politischen Mehrheitsentscheidung auf.
Der Offentlichkeitsgrundsatz erlaubt nicht nur "gewohnlichen" Burgern, sondern auch Medienvertretern, den Verhandlungen deutscher Gerichte beizuwohnen. Der Medienberichterstattung aus dem Gerichtssaal werden durch das Gesetz und die Gerichte allerdings enge Grenzen gesetzt, die seit den 1960er Jahren weitgehend unverandert sind. Seitdem haben sich die Medienbranche und der Medienkonsum jedoch grundlegend gewandelt. Anna K. Bernzen widmet sich daher der Frage, ob und inwiefern der aktuelle Rechtsrahmen fur Medienberichte aus dem Gerichtssaal noch zeitgemass ist. Sie analysiert die schutzwurdigen Interessen, die bei der Berichterstattung kollidieren, und unternimmt eine vergleichende Betrachtung der englischen Rechtslage. Sie kommt zu dem Schluss, dass Reformbedarf besteht. Deshalb entwickelt die Autorin einen Gesetzesvorschlag, der eine zeitgemasse Berichterstattung ermoglichen soll.
Während Gestaltung immer eine Antwort auf ein Problem darstellt, können die Probleme, auf die eine konkrete Gestaltung antwortet, verschiedenartig sein. Dies gilt auch für den gestaltenden Staat, dem es bei der Auswahl seiner Mittel und Formen nicht nur um das Erzielen eines Erfolgs in der Wirklichkeit gehen muss. Nils Grosche behandelt die Begrenzungen des Rechts als denkbaren Problemmittelpunkt gestalterischen Handelns eines Trägers von Hoheitsgewalt. Er wirft die Frage auf, wie die Wirklichkeit durch einen Träger von Hoheitsgewalt beeinflusst werden kann, obwohl das Recht den Zugriff eigentlich zu versperren scheint. Die spezifische, auf das Recht bezogene Art gestalterischen Handelns wird konzeptionell wie terminologisch erschlossen. Dabei zeigt der Autor Muster auf, mit deren Hilfe der gestaltende Hoheitsträger die Sichtbarkeit eines offenen Normwiderspruchs vermeiden kann.